Ferien- und Freizeitpark Itterbeck

2. September 2017

Voraussetzungen für Umsetzung geschaffen

Der Rat der Gemeinde Itterbeck hat in seiner Sitzung am 15.08.2017 den Bebauungsplan Nr. 28 – Sondergebiet Ferien- und Freizeitpark Itterbeck – durch die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der privaten Anregungen durch Satzungsbeschluss auf den Weg gebracht.

Voraussetzung und Grundlage des Bebauungsplans ist ein städtebaulicher Vertrag der mit dem Vorhabenträger abzuschließen ist.

In diesem Vertrag ist z.B. die gesamte Kompensation geregelt; unter anderem die Aufforstung von ca. 19 ha Wald und die Schaffung von ca 15 ha Heide auf ehemaligen Ackerflächen im Naturschutzgebiet „Itterbecker Heide“.

Alles in allem kann man von einer Win-Win-Situation ausgehen. Sowohl der Natur- und Artenschutz wird profitieren, als auch die Möglichkeit zur Schaffung eines touristischen Highlights in der Niedergrafschaft ist gegeben. Der Ball liegt jetzt im Feld des Investors.

Wir hoffen auf eine baldige Umsetzung.